Unfall Steuergerät auslesen ? Geht das ?

Nicht nur moderne Fahrzeuge, sondern auch Fahrzeuge im Bestand können nach einem Unfall am Steuergerät ausgelesen werden.

Mittels eines Unfalldatenspeichers (UDS) werden viele Daten des Fahrzeuges gesammelt. Jedoch ist der Unfalldatenschreiber für eine unfallrelevante Aufzeichnung nicht erforderlich, da die Daten eines Verkehrsunfalles im Airbag- Steuergerät ausgelesen werden können. Im Gegensatz zum Unfalldatenschreiber (UDS) lassen sich diese Daten nicht löschen. Die Daten des Unfalls verbleiben permanent im Airbagsteuergerät gespeichert.

Dabei wird normalerweise nicht die gesamte Fahrt aufgenommen. Vielmehr finden Aufzeichnungen statt, die jedoch nach einigen Minuten wieder gelöscht werden, da sie als irrelevant angesehen werden.

Tritt nun ein Vorfall ein und es kommt zu einem Unfall, sorgt der Speicher dafür, dass die letzten 5 Sekunden in jedem Fall festgehalten werden.

Wird nach einem Aufprall eine ausgeprägte Beschleunigung des Fahrzeuges wahrgenommen, sieht der Unfalldatenspeicher dies als Unfall und die Daten verbleiben im Speicher. Auf diese Weise kann zu einem späteren Zeitpunkt das Geschehen rekonstruiert und die Schuldfrage leichter geklärt werden.

Bei der Unfallaufnahme sind nicht nur Spuren auf der Fahrbahn oder an den beteiligten Pkw zu sichern. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, Daten zu erheben, die Aufschluss zum Unfallhergang liefern können. So sind z.B. in modernen Fahrzeugen Diagnosesysteme verbaut, die sachdienliche Hinweise liefern können. Deswegen ist es anzuraten, dass bei jeder Unfallaufnahme den Massenspeicher der am Unfall beteiligten Fahrzeuge auszulesen. Je nach Beschädigungsgrad ist es möglich, dass Bauteile Schaden nehmen, die mit den im Fahrzeug verbauten Steuergeräten kommunizieren und hierbei Parameter aufzeichnen, die zur Auswertung eines Unfallgeschehens hinzugezogen werden können.

Als ein Beispiel, in dem der Diagnosespeicher eines Fahrzeugs Aufschluss über die Kollisionsgeschwindigkeit gab, ist der bereits zuvor beschriebene Auffahrunfall des VW-Transporters auf den Opel Agila erneut anzuführen. Im konkreten Fall wurde der Massenspeicher des VWs ausgelesen, wobei dieser über eine sog. Crash-Abschaltung verfügt, in der auch Umgebungsparameter im Steuergerät mit abgespeichert werden. Bei diesem Fahrzeug war es so, dass mit einem geeigneten Diagnosetester der Fehlerspeicher ausgelesen werden konnte, wobei hier als Eintrag “Crash-Abschaltung wurde ausgelöst” abgelegt war. Als Umgebungsparameter waren der Kilometerstand sowie die Uhrzeit und das Datum mit abgelegt. Der Kilometerstand aus dem Lesegerät stimmte mit jenem im Kombiinstrument überein. Zeitgleich war auch eine Motordrehzahl mit abgespeichert worden. Über diese ließ sich letztlich, da es sich hier um ein Automatikfahrzeug handelte, ein Rückschluss auf die zum Zeitpunkt der Crash-Abschaltung gefahrene Geschwindigkeit ziehen. Diese Geschwindigkeit konnte dann bei der Geschwindigkeitsrückrechnung zum Abgleich mit herangezogen werden. Die Geschwindigkeitsrückrechnung war mit der anhand der Drehzahl bestimmten Geschwindigkeit deckungsgleich. Folglich konnte die Anstoßgeschwindigkeit für den Transporter recht eng eingegrenzt werden.

Ein weiteres Praxisbeispiel hierfür ist der bereits zuvor angeführte Auffahrunfall eines Audi A8 gegen einen Opel Astra. Der Audi A8 war an der vorderen rechten Aufbauecke schwer beschädigt, wobei auch Bauteile in Mitleidenschaft gezogen wurden, die mit dem Diagnosesystem des Fahrzeuges kommunizieren.

Der A8 konnte ebenfalls mit einem geeigneten Diagnosegerät ausgelesen werden. Dabei konnten Fehlereinträge gefunden werden, die Umgebungsparameter mit abbildeten. An der Front des Audis war für die Kühlerlüfteransteuerung durch den Aufprall ein Kurzschluss entstanden. Dies führte zum Fehlereintrag, wobei Umgebungsbedingungen wie Datum, Uhrzeit, Kilometerstand und die zum Zeitpunkt des Fehlereintrittes gefahrene Geschwindigkeit mit abgelegt wurden. Datum und Uhrzeit stimmten mit den Angaben aus dem Polizeiprotokoll überein. Der Kilometerstand, der im Fehlerspeicher vermerkt wurde, entsprach dem Kilometerstand im Kombiinstrument bei Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges. Zu diesem Fehler wurde ein Geschwindigkeitswert von 221 km/h im Steuergerät gespeichert. Dieser Wert konnte dann zum Abgleich der Geschwindigkeitsrückrechnung herangezogen werden. Die berechneten Werte waren deckungsgleich mit dem ausgelesenen Wert, so dass sich auch hier die Anstoßgeschwindigkeit sehr eindeutig bestimmen ließ.