Seit Jahren wird immer wieder von falschen und fehlerhaften Unfallgutachten gesprochen, die zu Unrecht erstellt wurden. Es gibt immer mehr Fälle, in denen das Gutachten zu einem Verkehrsunfall angezweifelt oder sogar angefochten wird. Was viele nicht wissen: Es gibt Möglichkeiten, ein falsches und fehlerhaftes Gutachten zu einem Unfall zu entkräften. Mit einem unfallanalytischen Gutachten ist es oftmals möglich, die Schuldfrage klar zu klären.

Ihr unfallanalytisches Gutachten zu einem Unfall, verkehrsanalytische Gutachten zu einem Verkehrsunfall – anfechten, anzweifeln, falsch?

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Ein Gutachten nach einem Verkehrsunfall kann fehlerhaft sein und sollte daher von einem Fachkundigen immer geprüft werden. Bereits kleine Fehler in einem Gutachten können im Verkehrsrecht zu einer falschen Beurteilung des Verkehrsunfalles führen. Auch hier gilt die Weisheit: "Wer frei von Fehlern ist, der werfe den ersten Stein"

Falsches oder fehlerhaftes unfallanalytische Gutachten?

Wir helfen Ihnen, die Wahrheit ans Licht zu bringen!

Im Verkehrstrafrecht sollten Sie generell einen Gegengutachter hinzuziehen

Nach einen schweren Unfall ist es empfehlenswert, ein Gutachten, welches durch die Polizei und Staatsanwaltschaft beauftragt wurde, prüfen zu lassen. Manchmal verlassen diese Gutachten den Rahmen der Objektivität und sind einseitig gegen den Beschuldigten.

Viele dieser Gutachter vertreten die Meinung, ihren Auftrag erfüllen zu müssen, aber eine Objektivität weit nach hinten zu verlagern.

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Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Unfallgutachten zu einem Verkehrsunfall nicht korrekt ist, sollten Sie es anzweifeln. Bei falschen und fehlerhaften unfallanalytischen Gutachten können Sie sich wehren und ein neues Gutachten verlangen.
Lassen Sie sich von einen Experten -kostenlos und unverbindlich-  beraten und vertrauen Sie meiner Erfahrung.

Gegengutachten:

Ein Gegengutachten nach einem Unfall setzt sich mit der Fehlerhaftigkeit eines bestehenden Gutachtens, im Zivilrecht dem Gutachten des Gerichtes oder im Verkehrsstrafrecht mit dem Gutachten der Staatsanwaltschaft auseinander.

Ein Gegengutachten wird von einer beteiligten Partei in Auftrag gegeben.

Obergutachten:

Ein Obergutachten wird durch das zuständige Gericht beauftragt, wenn das Gericht erhebliche Zweifel an einem bestehenden gerichtlichen Gutachten hat.

Es kann auch durch Initiative einer Prozesspartei durch Veranlassung des Gerichtes erfolgen, wenn die Prozesspartei erhebliche Zweifel an dem bestehenden Gutachten vorbringt.

Ein Gegengutachten müssen Sie selbst bezahlen. Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten.

Profitieren Sie von meiner kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Mit einer Kleinen Kollisionsanalyse, welche geringe Kosten verursacht, lässt sich ihr Unfallhergang preisgünstig als Gutachten vortragen.

Sie haben die Möglichkeit über die Parteieneinigung nach §404 ZPO (5) mich als Obergutachter vorzuschlagen.

Bitte beachten Sie, dass ich dabei vorher in dem Fall nicht involviert bin, da ansonsten von einer Befangenheit auszugehen ist.

Ich stehe deutschlandweit zur Verfügung. Es wird keine Reisepauschale für überregionale Aufträge erhoben.

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt und Ihr gerichtliches Unfallgutachten ist nicht ok?

Dann lassen Sie es von mir kostenlos und unverbindlich überprüfen.

Ich bin ein erfahrender Unfallanalytiker mit jahrelanger Erfahrung im anfechten und anzweifeln von Unfallgutachten. Ich analysiere Ihr Gutachten gründlich und zeige Ihnen, wo es Schwachstellen hat. So können Sie sich gegen ein falsches oder fehlerhaftes Gutachten nach einem Verkehrsunfall perfekt verteidigen.

Kostenlose und unverbindliche Prüfung eines bestehenden Gutachtens

Lassen Sie ein bestehendes Gutachten -kostenlos und unverbindlich- durch mich prüfen. Ich prüfe die Gutachten hinsichtlich einer Fehlerhaftigkeit, so dass sie anschliessend selbst entscheiden können, ob Sie nach einen Verkehrsunfall das  Gutachten anfechten wollen.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Unterlagen zum Verkehrsunfall (im Strafrecht Auszug aus der Ermittlungsakte mit Zeugenaussagen)
  • Bilder der Fahrzeugbeschädigungen (achten Sie darauf, dass es sich um unveränderte Bilder handelt / Aufnahmeformat)
  • Gutachten der Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichtes
  • Datendatei inkl. Nebendateien der technischen Unfallrekonstruktion
  • sowie andere Daten, wie z.B. EDR-Auslesedaten

 

Eine Vollständigkeit der Unterlagen liegt auch in Ihren Interesse, denn nur vollständige Unterlagen können Ihnen auch nur eine objektive Kurzbeurteilung sichern. Meist liegen Ihnen diese Daten nicht vor und müssen über Ihren Rechtsanwalt über die Staatsanwaltschaft (Verfügung) oder über das Gericht (Beschluss) beantragt werden. Bitte beantragen Siegleichzeitig eine Fristverlängerung.

Auch ein kalkulatorisches KFZ Gutachten kann manipuliert und falsch sein …………..