Bemerkbarkeitsgutachten

Gutachten zur Bemerkbarkeit und Wahrnehmbarkeit bei Verkehrsunfällen

mit Fahrerflucht / Unfallflucht, nach § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Unter dem Begriff Bemerkbarkeitsgutachten definiert man spezielle unfallanalytische Gutachten, welche sich mit der Bemerkbarkeit bzw. Wahrnehmbarkeit,

vorwiegend bei Kleinkollisionen beschäftigt.  Es gibt keine einheitliche Bewertung. Jede Kollision muss separat betrachtet werden.

Bemerkbarkeitsgutachten –

die Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht / Fahrerflucht

Das Bemerkbarkeitsgutachten ist ein unfallanalytisches Gutachten, das bei Fahrerflucht und Unfallflucht nach dem § 142 StGB unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eingesetzt wird. Dieses Gutachten soll die Wahrnehmung und Bemerkbarkeit des Unfalls mit Fahrerflucht durch einen unabhängigen Sachverständigen beurteilen.

Unfallflucht ist ein großes Problem in Deutschland. Jedes Jahr werden tausende von Unfällen gemeldet, bei denen die Fahrer*innen geflüchtet sind. Meist sind es kleine Bagatellschäden, welche die Polizei konsequent verfolgt. Dem Beschuldigten /-in erwartet nicht nur der Entzug des Führerscheins, sondern auch ein Strafverfahren.
Gibt es eine Chance, damit davonzukommen?
Wie kann ich einen solchen Unfall vermeiden?
Gegebenenfalls wäre ich bereit, Schadensersatz zu leisten.

Ich erstelle für Sie ein Bemerkbarkeitsgutachten, welches die Bemerkbarkeit und Wahrnehmung Ihrer Person bei einer Fahrerflucht / Unfallflucht nach dem 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) analysiert und bewertet.

☎ 030- 55 57 18 29

-kostenlose und unverbindliche Erstberatung-

Dem Vorwurf der Unfallflucht / Fahrerflucht sollten Sie so schnell, wie möglich, mit einem unfallanalytischen Gutachten zur Bemerkbarkeit und einem Fachanwalt erschüttern. Die späteren Konsequenzen durch eine strafrechtliche Verurteilung sind bedeutend höher. Sie können sich auch nicht darauf verlassen, dass das Gericht einen Sachverständigen beauftragt, schon gar nicht das durch ein gerichtliches Bemerkbarkeitsgutachten Ihre Unschuld bewiesen wird.

Viele Menschen wissen nicht, was ein Bemerkbarkeitsgutachten ist. Dabei ist es doch eines der wichtigsten Gutachten der Verteidigung in einem Strafverfahren wegen §142 StGB – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, die es gibt!

§ 142 StGB Bemerk­bar­keit / Wahr­nehm­bar­keit des Unfalls

Gutachten zur Fahrerflucht / Unfallflucht nach § 142 StGB.

Meine Leistungen im Bereich Bemerkbarkeitsgutachten:

Fahrzeuggegenüberstellungen, Ausarbeiten einer eventuellen Schadenkorrespondenz, akustische, visuelle und taktil-vestibuläre Bemerkbarkeit, Kalkulation der Schadenhöhe, falls notwendig Crashversuche. Kostenlose und unverbindliche Vorabprüfung ☏ 030- 55 57 18 29

Ich stehe Ihnen deutschlandweit zur Verfügung, wenn es um die Bemerkbarkeit / Wahrnehmbarkeit bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort kommt.

Beim Entfernen vom Unfallort, insbesondere bei leichten Schäden, kommt es bei der Beurteilung, ob eine strafbare Unfallflucht vorliegt, nicht nur auf die technisch mögliche, sondern vor allem auf die tatsächlich mögliche, die individuelle Wahrnehmbarkeit der Kollision zum Unfallzeitpunkt an.

Eine leichte Kollision mit einem anderen Fahrzeug führt schnell zu einem Desaster.

Vor allem dann, wenn Sie die Kollision nicht bemerkt haben, jedoch Zeugen sich Ihr Kennzeichen merkten.

Nutzen Sie die kostenlose und unverbindliche Vorabprüfung Ihres Falls. Innerhalb von 48h erhalten Sie die kostenlose Ersteinschätzung.

Folgen der Unfallflucht Fahrerflucht:

  • Verurteilung zu Tagessätzen

  • Entzug des Führerscheins

  • MPU- Anordnung

  • Haftpflichtversicherung fordert Schadenssumme zurück

Und sehr oft, wird Ihnen ein Altschaden untergejubbelt.

Fahrerflucht / Unfallflucht im Strafrecht

Welche Rolle spielt ein Bemerkbarkeitsgutachten ?

Das deutsche Strafrecht basiert auf einem “Grundsatz”. Dies bedeutet, dass alle Personen in Fällen, die gegen dieses Prinzip verstoßen, gleichermaßen schuldig sind, aber unterschiedliche Grade der Schuld haben. Der allgemeine Grundsatz kann nur angewendet werden, wenn ausreichende Beweise vorliegen. Mit anderen Worten: Es ist nicht möglich, eine Vermutung über den Grad der Schuld einer Person anzustellen, bevor das Gericht darüber entschieden hat, ob der Angeklagte gegen den allgemeinen Grundsatz verstoßen hat oder nicht.

Wenn Sie beispielsweise mit dem Auto unterwegs waren und ein anderes Auto ohne anzuhalten auf Ihr eigenes Fahrzeug auffährt, wird vermutet, dass er dies vorsätzlich getan hat. Wenn Sie diesen Vorfall jedoch bemerkt und gemeldet haben, wird dies wahrscheinlich zu einer geringeren Strafe führen, als wenn niemand ihn gemeldet hätte.

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung

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Ich erstelle meine Gutachten zur Wahrnehmbarkeit und Bermerkbarkeit von Kleinkollisionen (Bemerkbarkeitsgutachten) deutschlandweit.

Bemerkbarkeitsgutachten (small)

Dieses enthält aufgrund der Auswertung Ihrer Beschreibung ein schriftliches Gutachten mit fundierten technischen Aussagen als *.pdf zur Bemerkbarkeit/ Wahrnehmbarkeit ihrer Kleinkollision.

Bemerkbarkeitsgutachten (middle)

Bemerkbarkeitsgutachten mit Auswertung der Strafakte und einer Gebühr der Terminswahrnehmung vor Gericht in Form des Selbstladungsrechtes (zzgl. Kosten der Zustellung)

Bemerksbarkeitsgutachten (big)

Neben dem schriftlichen Gutachten und der Teilnahme bei Gericht als sachverständiger Zeuge, erfolgt eine Fahrzeug- und Unfallstellenvermessung mittels 3D.

Wenn es um die Bemerkbarkeit von Unfällen bei dem Tatvorwurf nach §142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) geht, sind unfallanalytische Gutachten zur Bemerkbarkeit und Wahrnehmung des Unfalls unerlässlich.

Denn nur so kann festgestellt werden, ob ein Unfall tatsächlich bemerkt wurde oder nicht.

Ich erstelle für Sie ein Bemerkbarkeitsgutachten, welches die Bemerkbarkeit und Wahrnehmung Ihrer Person bei einer Fahrerflucht / Unfallflucht nach dem §142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) analysiert und bewertet.

☎ 030- 55 57 18 29

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Die  Wahrnehmbarkeiten im Bemerkbarkeitsgutachten

Die Frage ob ein Fahrer eine Kollision wahrnehmen konnte stellt sich bei Strafprozessen in denen dem Angeklagten eine Unfallflucht vorgeworfen wird. Im Rahmen der technischen Begutachtung wird überprüft ob die Kollision für den Fahrer visuell akustisch oder taktil wahrnehmbar war.

Subjektive akustische Wahrnehmungen lassen sich nicht auf die Wahrnehmung des Fahrers übertragen, da der Fahrer durch sein Fahrzeug akustisch abgeschirmt ist und Fremdgeräuschquellen im Fahrzeuginneren auftreten.

Um eine genaue Einschätzung zu erhalten, müssen die Messergebnisse aus vergleichbaren Kollisionstestergebnissen ausgewertet werden und eine technische Unfallrekonstruktion erstellt werden.

In dieser technischen Unfallrekonstruktion im Bemerkbarkeitsgutachten werden aufgrund der Fahrzeugbeschädigungen technische Ergebnisse, wie Anstoßgeschwindigkeiten, Beschleunigung des anderen Fahrzeuges usw. ermittelt.

Bemerkbarkeitsgutachten mit Plausibilitätsprüfung der vorliegenden Fahrzeugschäden und einer softwarebasierten Unfallrekonstruktion – ich bringe Klarheit in die Angelegenheit – mit hieb- und stichfesten Gutachten, auf die sich auch juristische Entscheidungen stützen können.

Fahrerflucht Wahrnehmbarkeit Bemerkbarkeit Bemerkbarkeitsgutachten

Bemerkbarkeitsgutachten (Prüfung der Unfallbeteiligung)
Klärung der Unfallbeteiligung durch Prüfung (Gegenüberstellung).
Gutachten zur Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen werden mehrfach im Zusammenhang mit der Plausibilitätsprüfung eines Unfallablaufes erstellt. Dabei wird die Frage beantwortet, ob die in Frage kommenden Fahrzeuge wirklich an einem Zusammenstoß beteiligt waren. Weiterhin wird geklärt, ob der Schadenverursacher
den Anstoß bemerken konnte.
Bemerkbarkeits-Gutachten geben Hinweise bei der Aufklärung wegen “unerlaubtem
Entfernen vom Unfallort” (Strafbestand – StGB). Im Hintergrund steht ein
Strafverfahren, in dem die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten nachweisen muss,
dass er die Kollision wahrgenommen hat.

Es werden drei Möglichkeiten der Bemerkbarkeit unterschieden:
• Optische / Visuelle Bemerkbarkeit (Sehen)
• Akustische Bemerkbarkeit (Hören)
• Kinästhetische (durch die Sinne wahrgenommene Bewegung) und taktile
Bemerkbarkeit (Fühlen)

Gutachten zur taktilen Wahrnehmbarkeit von Unfällen spielen vor allem bei Parkplatzunfällen mit Fahrerflucht eine entscheidende Bedeutung. (unfallforensik.com)

Bemerkbarkeitsgutachten sind spezielle Gutachten, die Klarheit darüber bringen sollen, wie ein Unfall oder eine Fahrerflucht wahrgenommen werden können. Diese Gutachten sind für den zivil-/ strafrechtlichen Verfolgung von Haftungsansprüchen sehr wichtig und helfen, die Haftung bei Unfällen zu klären.

Bemerkbarkeitsgutachten werden oft nach dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§142 StGB) von den Ermittlungsbehörden und Gerichten angefordert und können in vielen Fällen entscheidend sein.

Wer sich in einem Strafverfahren als Delinquent in Sicherheit wiegt, kann sehr schnell enttäuscht werden.