Unfall und die Versicherung zahlt nicht
Unfall und die Versicherung zahlt nicht
Sie hatten einen Verkehrsunfall und der Unfallhergang ist streitig. In diesem Fall zahlt die Versicherung nicht und Sie müssen sich den entstandenen Schaden erkämpfen. Steht Aussage gegen Aussage nach einem Verkehrsunfall oder lügt der Unfallgegner über einen falschen Unfallhergang, dann bleibt man vielleicht sogar auf seinen Schaden sitzen. Das muss nicht sein. In diesem Artikel gebe ich Ihnen einige Tipps und Hinweise, wenn nach einem Unfall die Versicherung nicht zahlt. Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, wie sie sich zu verhalten haben, wenn die Versicherung nach einem Unfall nicht zahlt oder nur die Hälfte zahlt. Manchmal zahlt die Versicherung weniger als im KFZ Gutachten, doch viele wissen nicht, warum die Versicherung nach einem Unfall den Rest nicht zahlt.
Das nach einem Unfall die Versicherung nicht zahlt, kann verschiedene Gründe haben.
Versuchen Sie die Gründe herauszufinden und zu beseitigen.
Hatten Sie kürzlich einen Unfall und die Versicherung zahlt nicht?
Sie waren wahrscheinlich erleichtert, als nach dem ersten Schock nichts Schlimmes passiert ist. Sie glauben nun, dass die Schadenregulierung durch die gegnerische Versicherung automatisch und vor allem ganz zu Ihren Gunsten gelöst wird. Zu mindestens meldet sich die gegnerische Versicherung kurz nach dem Unfall bei Ihnen und bietet Ihnen ausgewählte Reparaturwerkstätten und einen Leihwagen an.
Doch Vorsicht: Die Reparaturarbeiten der Vertragswerkstätten sind auf dem Niveau der “billigsten Leistung” orientiert und Sie unterschreiben ein Haftung, wenn die gegnerische Versicherung trotz aller versprechen nicht zahlt. Das kann sehr schnell in verschiedene Probleme enden. Die Re
Leider gibt es manchmal Probleme auch bei der Abwicklung von Fällen, weil die gegnerischen Versicherungen nicht immer alles bezahlen. Lesen Sie hier, welche Rechte Sie haben und auf welcher Grundlage Versicherer tätig werden können. Ein professionelles Fahrzeuggutachten kann eine bestimmte Summe für Reparaturen ausweisen, aber die gegnerische Versicherungsgesellschaft übernimmt nicht immer alles.
Die Versicherung zahlt den Unfall nicht ? Das musst du tun👉
Unfall und die generische Versicherung zahlt nicht?
Es gibt mehrere Möglichkeiten für eine Versicherungsgesellschaft, einen Schaden schnell zu regulieren. Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, kann es sich lohnen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Versicherungsunternehmen versuchen oft, die Abwicklung zu verzögern oder die Zahl der Schadenszahlungen zu reduzieren. Unfallgeschädigte, die versuchen, sich selbständig an die eigene Versicherung zu wenden, werden meist benachteiligt oder in Konflikte mit ihrer Versicherung verwickelt. Versicherungsunternehmen versuchen, die Einschaltung von Rechtsanwälten zu vermeiden, da sie für die ihnen entstehenden Anwaltskosten aufkommen müssen, wenn sie vor Gericht verlieren. Meist setzen die eigenen Rechtsanwälte einen unabhängigen Gutachter ein, der den Schaden realistisch einschätzt.
Ist der Unfallhergang streitig, dann wird die gegnerische Versicherung erstmal nicht zahlen.
Mit einer Kleinen Kollisionsanalyse erhalten sie ein fundiertes Unfallgutachten mit ihrer Unfalldarstellung.
Die Versicherung wird nochmals den Unfallhergang und ihre Entscheidung prüfen. In über 80 % der Fälle, wo eine Kleine Kollisionsanalyse vom Geschädigten erbracht wurde, kam es zur Zahlung innerhalb von 4 Wochen durch die gegnerische Versicherung.
Unfall und die Versicherung zahlt nicht
Unverschuldeter Unfall und die gegnerische Versicherung zahlt nicht? Wann sich ein Rechtsanwalt lohnt ?
Wenn ein Unfall passiert ist und die Versicherung nicht zahlt, kann Geschädigte Fahrzeughalter eine Klage gegen die gegnerische Versicherungsgesellschaft einreichen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, die Schadenregulierung bei einer Kfz-Versicherung zu beschleunigen. Die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts nach einem Unfall kann sich daher lohnen. Versicherungsunternehmen versuchen häufig, die Schadensregulierung hinauszuzögern oder die Anzahl der Schadensfälle zu reduzieren. Geschädigte eines Verkehrsunfalles, die sich selbständig an die Versicherung der Gegenseite wenden, werden meist benachteiligt oder in Widersprüche mit der Versicherung verwickelt. Das fängt bereits im zugesandten Fragebogen der gegnerischen Versicherung an.
Unfall und die Versicherung zahlt nicht
☎ 030- 55 57 18 29
kostenlose und unverbindliche Erstberatung und sachverständige Ersteinschätzung ihres Falles
Gegnerische Versicherung zahlt nicht – eigenen Rechtsanwalt rechtzeitig einschalten !
Ein eigener Anwalt kann auch einen KFZ-Gutachter hinzuziehen, der den Schaden realistisch einschätzt. Versicherungen beauftragen ausschließlich Gutachter, die ihnen wohlgesonnen sind und sehr oft zum Nachteile der Unfallgeschädigten handeln. Ein Rechtsanwalt verlangt für seine Tätigkeit einen Vorschuss und ein Honorar. Im Falle des Obsiegens erstattet Ihnen die Versicherung die Rechtsanwaltskosten. Sollten Sie nicht obsiegen, so zahlt die Versicherung auch nicht Ihre Rechtsanwaltskosten und Sie bleiben darauf sitzen.
Unfall und die Versicherung zahlt nicht
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Mit einer Kleinen Kollisionsanalyse helfen wir Ihnen Ihr Recht zu bekommen.
Der Unfallverursacher streitet den Unfall ab
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren und die andere Person den Vorfall anders dargestellt hat, als Sie glauben, dass es passiert ist, könnte sie oder er lügen. Leider kommt es immer wieder vor, dass kurz nach einem Unfall ein Unfallbeteiligter bestreitet, den Unfall verursacht zu haben. Die meisten Menschen, die in einen Unfall verwickelt sind, sind dadurch immer noch etwas benommen, sodass sie von der Person, die den Unfall verursacht hat, ausgenutzt werden.
Es hat sich gezeigt, dass der Narrativ die “gegnerische Versicherung zahlt nicht nach einem Autounfall” nicht immer zutrifft. Meist sind die Aussagen der Unfallbeteiligten nicht eindeutig, so dass die Versicherung ad-hoc nicht die Schuldfrage klären kann. Mit einem Gutachten, wie der Kleinen Kollisionsanalyse wird ein sachverständiges Gutachten geschaffen, woraus sich die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall klären lässt.
Wie klärt man die Schuldfrage an einem Unfall, wenn der Unfallverursacher den Unfall abstreitet und plötzlich das Gegenteil behauptet?
Nach dem Autounfall sein Recht zu bekommen, ist oft nicht ganz einfach. Nicht immer ist die Sachlage klar. Wenn Sie dennoch zu Ihrem Recht kommen wollen, dann kann meine Kleine Kollisionsanalyse ihnen helfen, den Unfallhergang in Form einer sachverständigen Unfalldarstellung in einem Kleinen Gutachten zusammenzufassen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt sollte jedoch immer hinzugezogen werden.
Ist bei einem Unfall die Frage des Verschuldens nicht eindeutig geklärt, kann die gegnerische Versicherung nach einem Unfall die Zahlung verweigern. Sie zahlt keine Schadensersatzansprüche, bis der Sachlage eindeutig geklärt ist.
Mit einer Kleinen Kollisionsanalyse können Sie die Frage der Schuldfrage nach einem Unfall meist problemlos klären. Die Kleine Kollisionsanalyse ist das unabkömmliche Hilfsmittel, wenn die Versicherung nach einem Unfall nicht zahlt. Manchmal versuchen die Versicherungsgesellschaften, einen Fall zu konstruieren, um die Verantwortung für den Unfall auf den Anspruchsteller abzuwälzen. Auch in diesem Fall schaffen Sie mit einer Kleinen Kollisionsanalyse Klarheit über die Verschuldensfrage nach einem Verkehrsunfall.
Unfallgegner behauptet das Gegenteil ? Besser die Polizei rufen
Wenn sich ein Unfall ereignet hat, sollten Sie als erstes die Polizei rufen. Bei Bagatellschäden an den Fahrzeugen wird meist die Unfallaufnahme seitens der Polizei nicht durchgeführt. Man sollte jedoch die Polizei von einer polizeilichen Unfallaufnahme überzeugen, da es unterschiedliche Beschreibungen des Unfallhergangs gibt und weder der Verursacher noch der Geschädigte klar zu ermitteln sei. Zur Ermittlung des Kennzeichens, des Unfallhergangs, der Personalien und der gegnerischen Versicherung kann die Polizei einen wichtigen Beitrag leisten. Bei Personenschäden muss die Polizei gerufen werden. Aber denken Sie daran, dass die hinzugerufene Polizei nur Bußgeldsachen verfolgt, aber keine Unfallaufnahme. Manchmal jedoch ist es ausreichend, wenn die Polizei über die Schuldfrage nach einem Unfall bereits ein Bußgeldverfahren gegen den Unfallverursacher einleitet. In solch einem Fall zahlt die Versicherung nicht, da die Versicherung sich erst die Polizeiakte anfordert. Sie sollten jedoch hinterhaken.