Biomechanisches Gutachten: Warum zwei Teile entscheidend sind – und worauf es wirklich ankommt
Bei der rechtlichen Bewertung von Verletzungen nach einem Verkehrsunfall spielt das biomechanische Gutachten eine zentrale Rolle. Viele Geschädigte, aber auch Anwälte und sogar Richter unterschätzen, wie komplex und mehrteilig ein solches Gutachten aufgebaut ist – mit Folgen für den Erfolg eines Verfahrens. Denn wenn bereits die Ausgangsbasis unscharf ist, wird es schwer, eine unfallbedingte Verletzung schlüssig nachzuweisen.
Ein vollwertiges biomechanisches Gutachten gliedert sich in:
Den unfallanalytisch-biomechanischen Teil
Hier wird untersucht, welche physikalischen Kräfte bei dem konkreten Unfall auf den menschlichen Körper eingewirkt haben – z. B. Beschleunigung, Aufprallrichtung oder Geschwindigkeitsveränderung.
Den medizinischen Teil
Dieser wertet aus, ob die ermittelten Krafteinwirkungen geeignet sind, die geltend gemachten Verletzungen zu verursachen.
In der Praxis zeigt sich: Viele Gutachten weisen im ersten Teil – der eigentlichen biomechanischen Unfallanalyse – Schwächen auf. Die Darstellung der Krafteinwirkungen ist ungenau oder lückenhaft. Das hat zur Folge, dass der medizinische Sachverständige sich auf Annahmen statt auf Fakten stützen muss.
Was dann geschieht, ist problematisch:
Mangels belastbarer physikalischer Daten wird häufig auf einen degenerativen Vorschaden geschlossen. Das bedeutet: Die Beschwerden oder Bewegungseinschränkungen werden nicht dem Unfall, sondern altersbedingten Veränderungen zugerechnet – auch wenn die betroffene Person vor dem Unfall keinerlei Beschwerden hatte.
Ein häufig übersehener Aspekt liegt in der juristischen Vorbereitung: Wenn der Beweisbeschluss fehlerhaft formuliert ist, führt das im gerichtlichen Verfahren dazu, dass Gutachter gar nicht prüfen (dürfen), was eigentlich wichtig wäre – etwa, ob eine Verschlechterung eines bereits bestehenden degenerativen Zustands eingetreten ist.
Hinzu kommt: Fast jeder Mensch ab etwa 30 Jahren weist degenerative Veränderungen im Bewegungsapparat auf. Wer hier nur pauschal auf eine „unfallbedingte Verletzung“ klagt, gerät leicht in die Beweisfalle – denn der natürliche Alterungsprozess wird zur Ausrede für die Versicherung.
In vielen Fällen ist es daher sinnvoller, rechtlich gezielt auf die unfallbedingte Verschlimmerung eines degenerativen Zustands zu klagen. Denn nach gefestigter Rechtsprechung sind auch solche Verschlechterungen – sofern sie kausal auf das Unfallgeschehen zurückgehen – vollumfänglich ersatzfähig. Wichtig ist nur, dass die Klage entsprechend formuliert ist und die richtigen Beweise erhoben werden.
Der wichtigste Baustein für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist ein präzises und unabhängiges unfallanalytisch-biomechanisches Privatgutachten. Dieses legt die Grundlage für alle weiteren medizinischen Bewertungen. Nur wenn die physikalischen Belastungen korrekt analysiert wurden, kann ein medizinischer Gutachter auch seriös bewerten, ob – und wie stark – ein Unfall geeignet war, eine bestehende Vorschädigung zu verschlimmern oder gar neue Verletzungen zu verursachen.
Unsere Empfehlung:
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Fazit:
Wer sich auf ein medizinisches Gutachten ohne belastbare unfallanalytisch-biomechanische Grundlage verlässt, riskiert die Abweisung seiner Ansprüche. Der Schlüssel liegt im richtigen Aufbau des Gutachtens – und im strategischen juristischen Vorgehen. Nur so lässt sich dem oft vorschnellen Verweis auf „altersbedingte Vorschäden“ wirksam begegnen.
Medizinisch-generativer Einwand im Gutachten: Wenn Versicherungen unfallbedingte Verletzungen infrage stellen
Nach einem Verkehrsunfall stehen viele Geschädigte vor dem Problem, dass ihre Beschwerden nicht ernst genommen oder sogar infrage gestellt werden. Häufig führen Versicherungen oder deren Gutachter an, dass die Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen auf altersbedingte oder degenerative Veränderungen zurückzuführen seien – nicht jedoch auf das Unfallereignis selbst. Dieser sogenannte medizinisch-generative Einwand ist eine gängige Argumentationslinie, um Entschädigungszahlungen zu reduzieren oder ganz zu verweigern.
Beim medizinisch-generativen Einwand wird behauptet, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Unfallopfers nicht unfallbedingt, sondern auf altersbedingte Vorschäden, Vorerkrankungen oder degenerative Prozesse zurückzuführen seien. Selbst wenn die Betroffenen vor dem Unfall keinerlei Beschwerden hatten, wird behauptet, die Schäden wären ohnehin bald aufgetreten.
Für viele Betroffene ist dieser Einwand schwer nachvollziehbar. Wer vor dem Unfall beschwerdefrei war und erst durch das Unfallgeschehen erhebliche Einschränkungen erleidet, fühlt sich zu Recht ungerecht behandelt. Leider ist es in solchen Fällen nicht ungewöhnlich, dass Versicherungen standardisierte Textbausteine verwenden, um ihre Zahlungsverweigerung mit angeblich vorbestehenden Erkrankungen zu begründen.
Der wirksamste Weg zur Gegenwehr ist ein medizinisches Privatgutachten. Ein qualifizierter Facharzt oder medizinischer Sachverständiger kann prüfen, ob und in welchem Umfang die gesundheitlichen Folgen tatsächlich durch das Unfallereignis verursacht wurden. Dabei wird vor allem die Kausalitätskette untersucht: Lag ein beschwerdefreier Zustand vor dem Unfall vor? Gibt es medizinische Belege für eine direkte unfallbedingte Verschlechterung?
Ein Privatgutachten hilft nicht nur bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen, sondern auch bei der Abwehr falscher oder fehlerhafter Aussagen im Versicherungsgutachten.
Ein medizinisches Gegengutachten ist sinnvoll, wenn:
die Versicherung sich auf altersbedingte Vorschäden beruft
das Erstgutachten widersprüchlich oder oberflächlich erscheint
der tatsächliche Gesundheitszustand nach dem Unfall deutlich schlechter ist als vor dem Unfall
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Fazit:
Lassen Sie sich nicht mit pauschalen Behauptungen abspeisen. Der medizinisch-generative Einwand muss nicht das letzte Wort sein. Mit einem fundierten Gegengutachten stärken Sie Ihre Position gegenüber Versicherung und Gericht.