Erfolgreich Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall durchsetzen
Erfolgreich Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall durchsetzen
Ohne Knautschzone auf zwei Rädern: Das hohe Verletzungsrisiko von Radfahrern
Im Straßenverkehr lassen sich Unfälle auch bei besonnener Fahrweise oftmals nicht vermeiden. Doch während bei einem Auto- oder Auffahrunfall nicht immer zwangsläufig auch ein Personenschaden entstehen muss, sind Radfahrer hinsichtlich ihrer körperlichen Unversehrtheit deutlich gefährdeter, denn der Radfahrer ist direkt mit seinem Körper von der Kollision betroffen. Hingegen Kraftfahrzeuge eine Knautschzone haben, welche den menschlichen Körper meistens schützt.
Wie auch bei Motorradfahrern wirken sich Kollisionen direkt auf den Körper aus, da keinerlei Knautschzone vorhanden ist.
Das heißt, dass es schnell zu schwerwiegenden Verletzungen kommen kann, die über Jahre andauern. Daher ist das Schmerzensgeld beim Fahrradunfall – ob außergerichtlich mit der Versicherung vereinbart oder mit Hilfe von einem Anwalt vor Gericht erzielt – von großer Wichtigkeit.
Mit meinem Spezialgebiet Fahrradunfälle bin ich als Sachverständiger für Unfallrekonstruktion, sowohl für Fahrradunfälle im Straßenverkehr als auch Freizeitunfälle mit dem Fahrrad technisch als auch fachlich versiert.
☎ 030- 55 57 18 29
Als Sachverständiger / Gutachter für Fahrradunfälle im Freizeitbereich und Unfällen mit Fahrradbeteiligung im Straßenverkehr arbeite ich deutschlandweit.
Meine Referenzliste vieler Gerichte, wo ich Unfallrekonstruktionen von Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung erstelle wird wöchentlich erweitert. Sehr oft komme ich auch bei Obergutachten zum Einsatz, vor allem dann, wenn mit dem ersten Gutachten nicht alle Fragen gelöst werden können.
Nutzen Sie die Möglichkeit nach § 404 (5) ZPO der Parteieneinigung im Zivilverfahren.
Nicht immer gehen Fahrradunfälle glimpflich aus. Meist kommt es zu Verletzungen ob als Alleinunfall (Freizeitunfall) oder im Straßenverkehr. Verletzungen können sowohl primär, z.B. Zusammenstoß mit einem PKW oder sekundär, Sturz auf dem Asphalt entstehen. Zwar zeichnet sich aufgrund der Biomechanik des menschlichen Körpers eine Kategorisierung der Verletzungen ab, jedoch können in bestimmten Einzelfällen andere Verletzungen entstehen. Manche Verletzungen treten erst weitaus später nach dem Unfall in Erscheinung, wie z.B. eine Meniskusverletzung durch den Sturz.
Welche Körperteile werden bei einem Fahrradunfall am häufigsten verletzt? Besonders häufig sind Verletzungen an Armen und Beinen: Sie machen etwa 60 Prozent aller Verletzungen aus, gefolgt von Verletzungen am Kopf mit rund 25 Prozent. Bei den lebensgefährlichen Verletzungen ist jedoch überwiegend der Kopf betroffen.
Erfolgreich Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall durchsetzen
Fahrradunfall Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld wird in der Gesetzessprache als immaterieller Schadenersatz bezeichnet. Geregelt ist dieser zivile Schuldanspruch in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Dort wird die Beeinträchtigung der körperlichen oder gesundheitlichen Unversehrtheit als Anspruchsgrundlage des Schmerzensgeldes definiert.
Bei einem Fahrradunfall ist das Schmerzensgeld meist auf eine körperliche oder gesundheitliche Schädigung zurückzuführen, sodass diese Voraussetzung für die Geltendmachung vom immateriellen Schadenersatz in den meisten Fällen gegeben ist. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber hauptsächlich nur physische Unfallschäden nach einen Fahrradunfall als Schmerzensgeld anerkennt. Die Geltendmachung von Schmerzensgeld aufgrund psychischer Beeinträchtigungen nach einem Verkehrsunfall sind zwar möglich, jedoch müssen dann Mediziner unterschiedlicher Fachgebiete zwischen den physischen und psychischen Verletzungen differenzieren. Das kostet bei einem Rechtsstreit unnötig Geld und die Erfahrung zeigt, dass das Vorbringen psychischer Verletzungen den erlittenen Schaden am Körper meist schlechter aussehen lässt.
Mithilfe von Crashtest
kann ich eine Vielzahl an Unfällen nachstellen.
Die Verletzungen eines Radfahrers nach einem Verkehrsunfall oder Sturz im Freizeitbereich
Bei einem Fahrradunfall können eine ganze Reihe verschiedener Verletzungen entstehen. Oftmals sind die Extremitäten betroffen, also die Gliedmaßen. Viele Verletzungen lassen sich dementsprechend im Arm- oder Schulterbereich finden, da bei einem Radunfall oft der unwillkürliche Versuch gemacht wird, den Sturz mit seinen Armen aufzufangen. Viele der Verletzung können gleichzeitig auftreten, dann spricht man von einem Polytrauma (von gr. poly ‚viel‘ und altgr. traûma ‚Verletzung‘). Es können alle Körperbereiche betroffen sein, abhängig davon, wie der verunglückte Radfahrer bspw. bei einem Sturz aufkommt. Im Folgenden werden die wichtigsten, häufig vorkommenden Verletzungen besprochen.
Bagatellverletzungen
Am häufigsten treten sogenannte Bagatellverletzungen bzw. -traumen auf. Dies sind in der Regel kleinere Verletzungen bei Fahrradunfällen, vor allem Prellungen, Distorsionen, also Verstauchungen und Weichteilverletzungen, bspw. Schürfwunden. Hier treten lokal, das heißt an den betroffenen Stellen, Schmerzen auf, die z. B. durch Bewegungen verstärkt werden. Meistens verheilen diese Bagatellverletzungen auch ohne ärztliches Zutun oft innerhalb weniger Tage. Gefährlich werden solche Wunden, wenn sie bis in die tiefen Haut- und Muskelschichten vordringen und durch Verschmutzungen Infektionen hervorgerufen werden.
Prellungen
Eine Prellung, auch Kontusion genannt, ist neben der Schürfwunde die typische Verletzung, die sowohl bei leichten als auch schweren Fahrradunfällen auftritt. Sie entsteht durch einen Schlag oder Stoß. So werden vor allem die Beinhaut, aber auch weiches Muskelgewebe und Gelenkkapseln zwischen dem harten Knochen und dem entsprechenden harten Gegenstand, bei Radunfällen also oft der Asphalt, gedrückt, möglicherweise auch gequetscht. Bei einem derartigen Aufprall platzen nun kleine Blutgefäße, sodass Blut in das herumliegende Gewebe treten kann. Es kommt also zu einem Hämatom, gemeinhin bekannt als Bluterguss, das unterschiedlich stark sein kann. Die betroffene Stelle schwillt in der Folge an und schmerzt mitunter stark.
Je nachdem, wie schwer die Prellung ist, kann sie nach kurzer Zeit wieder abklingen. Bleibt die Prellung länger bestehen, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden; möglicherweise liegen eine oder mehrere schwerwiegende Verletzungen vor, beispielweise eine Fraktur, ein Bruch. Gerade bei Fahrradunfällen ist ein Polytrauma keine Seltenheit. Leichteren Prellungen bzw. deren Schmerzen kann hingegen häufig mit Schonung und Kühlung der betroffenen Stelle entgegengewirkt werden.
Schürfwunden
Schürfwunden sind kleine oder größere Verletzungen der Epidermis, der oberen Hautschicht, die durch Reibung verursacht werden. Sie sind eine typische Verletzung beim Sturz mit dem Fahrrad, die sich dann häufig in derjenigen Arm- und Beinregion findet, mit der man zuerst auf den Boden aufgeprallt ist. Im Normalfall sind die Wunden nicht gefährlich, können aber äußerst schmerzhaft sein. Ob die Wunde blutet, hängt davon ab, ob das Corium, die unter der Epidermis liegende Lederhaut, verletzt wurde. Das liegt daran, dass die obere Hautschicht keine Blutgefäße besitzt. Problematisch können Schürfwunden werden, wenn tieferliegende Hautschichten verletzt werden: dann kann es schlimmstenfalls zu Infektionen kommen. Wichtig ist es deshalb, Schürfwunden ernst zu nehmen und entsprechend zu reinigen und zu desinfizieren. Etwaige Blutungen sollten entsprechend gestillt werden, z. B. mit einem Verband. Gerade bei tieferen Schürfwunden sollte nach der ersten eigenen Behandlung die Wunde weiter beobachtet werden: Falls sie nicht abheilt und bspw. anschwillt, so sollte ein Arzt aufgesucht werden. Hinsichtlich derartiger Verwundungen ist eine regelmäßige Auffrischung der Tetanusimpfung wichtig, da es im Falle einer bakteriellen Infektion zu Tetanus, dem Wundstarrkrampf, kommen kann. Dieser verursacht schwere Krämpfe.
Verstauchungen
Eine Verstauchung, die sogenannte Distorsion, entsteht durch eine Zerrung der Gelenkkapseln, die durch stärkeres Überstrecken oder Überbeugen verursacht wird. Beim Fahrradunfall treten Verstauchungen verstärkt im Handbereich auf, etwa beim Handgelenk, da häufig versucht wird, den Sturz mit der Hand abzufangen. Der Schmerz, der bei der Überdehnung aufkommt, kann mitunter heftig sein. Falls Gefäße im Gelenk mit verletzt wurden, kommt es zu einem Bluterguss: Die angesammelte Flüssigkeit dehnt die Gelenkkapsel von innen heraus. Äußerlich sichtbar wird nun eine Schwellung, zudem treten teils heftige Schmerzen auf und das Gelenk ist eingeschränkt in seiner Beweglichkeit.
Frakturen im Arm- und Schulterbereich
Die zweithäufigste Verletzungsgruppe sind Frakturen, also (Knochen-)Brüche. Hier sind vor allem die oberen Extremitäten betroffen.
Schlüsselbeinbruch
Als Klavikulafraktur wird der Bruch des Schlüsselbeins bezeichnet. Diese ist bei Unfallverletzungen mit dem Fahrrad die im oberen Körperbereich am häufigsten auftretende Fraktur. Verursacht wird sie oft beim Auffangversuch, sodass man auf die Schulter oder auf den ausgestreckten Arm stürzt. Unmittelbar nach dem Sturz treten Schmerzen auf. Zudem ist die Beweglichkeit eingeschränkt, äußerlich schwillt die Frakturstelle an. Bei den eher seltenen offenen Klavikulafrakturen können die Knochen die Haut durchbohren. Je nach dem, ob und welche Begleitverletzungen im Falle eines Schlüsselbeinbruchs vorliegen, wird die Fraktur konservativ oder chirurgisch behandelt.
Distale Radiusfraktur
Die distale Radiusfraktur ist ein Bruch des Unterarms in der Nähe des Handgelenks. Diese Fraktur wird im Zusammenhang mit Fahrradunfällen dadurch verursacht, dass man den Sturz mit der Hand abzufangen versucht hat. In aller Regel kommt hierbei die Handinnenfläche zuerst auf, wobei die Hand durch den Aufprall stark gestreckt wird. Manchmal kann es auch zu zusätzlichen Verletzungen im Umfeld des Handgelenks kommen, etwa zu Brüchen des Handwurzelknochens oder Verletzungen an den Bändern des Handgelenks. Symptome dieser Fraktur sind u. a. Schmerzen beim Aufwärtsdrehen der Hand und bei der Unterarmdrehung, eine Schwellung und ein Kraftverlust. Hier wird ebenfalls abhängig von der Art des Knochenbruchs und den Begleiterkrankungen bzw. -verletzungen entschieden, ob der Bruch konservativ oder chirurgisch behandelt wird.
Radiusköpfchenfraktur
Die Radiusköpfchenfraktur bezeichnet einen Bruch des ellenbogennahen Anteils der Speiche. Die Fraktur entsteht meistens durch einen Sturz auf den ausgestreckten Arm, während man mit den Händen den Sturz abfangen will. Allgemein kommen Radiusköpfchenfrakturen häufig vor, rund ein Drittel aller Frakturen am Ellenbogen sind darauf zurückzuführen. Bei einem Bruch empfindet der Patient Schmerzen im Bereich des Radiusköpfchens, die bis zur Hand reichen können. Der Schmerz wird deutlich größer, wenn der Unterarm gedreht wird. Begleitet wird die Fraktur häufig von einer Schwellung im Bereich des Radiusköpfchens und einem Bluterguss. Je nachdem, wie kompliziert der Bruch ist, ob zum Beispiel ein Trümmerbruch vorliegt, wird die Fraktur konservativ oder chirurgisch behandelt.
Kahnbeinbruch
Eine Skaphoidfraktur ist der Bruch des Kahnbeins, dem sogenannten Osscaphoideum, und stellt die häufigste Handwurzelfraktur dar. Das Kahnbein gehört zu den Handwurzelknochen, die das Handgelenk und die Mittelhand miteinander verbinden. Typischerweise bricht das Kahnbein bei einem Sturz auf die ausgestreckte Hand. Problematisch ist der Bruch insofern, als dass er oft gar nicht oder zu spät erkannt wird. Bei herkömmlichen Röntgenaufnahmen ist die Bruchlinie häufig nicht erkennbar. Zudem gehen sowohl Schmerz als auch Schwellung relativ schnell zurück, sodass diese Verletzung eher als Verstauchung wahrgenommen wird. Wird die Fraktur nicht behandelt, so kann dies zu einer sogenannten Pseudarthrose, einem Falschgelenk, führen: Zwar kann ein solches Falschgelenk für längere Zeit sogar relativ schmerzfrei bleiben. Infolge des Bruchs kann es aber zu einer Abnutzungsarthrose zwischen Kahnbein und Speiche kommen, die, wenn sie zu stark ausgeprägt ist, auch operativ nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Letztlich führt dies dann dazu, dass die Schmerzen im Handgelenk zunehmen und die Beweglichkeit abnimmt.
Schultereckgelenksprengung
Bei einer AC-Gelenksluxation, der Schultereckgelenksprengung, handelt es sich um eine Verletzung des Akromioklavikulargelenks (AC-Gelenk). Dieses Gelenk verbindet das Schulterdach und das Schlüsselbein. Typischerweise tritt die Verletzung bei einem Sturz auf die Schulter auf. Dabei werden die stabilisierenden Bänder des Schultereckgelenks beschädigt. Schnell kommt es zu starkem Schmerz, einer Schwellung und oft wird eine Schonhaltung angenommen, bei der der Arm der betreffenden Seite nah am Körper gehalten wird. Wie die Schultereckgelenksprengung konkret behandelt wird, ob konservativ oder operativ, hängt vom Schweregrad der Verletzung ab.
Kopfverletzungen
Da Fahrradfahrer keine schützende Karosserie besitzen und der Kopf ohne Helm leicht verletzbar ist, besteht bei Fahrradunfällen ein hohes Risiko für Kopfverletzungen. Diese sind für rund ein Drittel der Notaufnahmen nach Radunfällen und für drei Viertel der tödlich verlaufenden Unfälle verantwortlich.
Schädel-Hirn-Traumata
Ein Schädel-Hirn-Trauma (SHT) bezeichnet alle Verletzungen des Schädels, die mit einer Schädigung des Gehirns einhergehen. Bei Fahrradunfällen ist hierbei ein Sturz auf den Kopf die Hauptursache. Das SHT ist eine vergleichsweise oft auftretende Verletzung, gerade bei Fahrradunfällen. Pro Jahr sind in Deutschland rund 250.000 Menschen von einer derartigen Kopfverletzung betroffen. Die Ärzte unterscheiden drei Schweregrade anhand des Glasgow-Coma-Scale. Eine bekannte Form des leichten Schweregrades ist die Gehirnerschütterung. Welche Symptome genau auftreten, hängt vom Grad der Verletzung ab, folgende Symptome können sich aber generell zeigen:
Kopfschmerzen
Sehstörungen
Bewusstlosigkeit
Übelkeit, Erbrechen
Erinnerungslücken
Bewusstseinsstörungen (ggf. Koma)
Schwindel
Nackenschmerzen
Verwirrung
Leichte SHT können oft ambulant behandelt werden, je nach Symptomen kann aber auch eine stationäre Behandlung vonnöten sein. Oft benötigen die Betroffenen lediglich einige Tage Bettruhe und Symptome wie Kopfschmerzen oder Übelkeit klingen rasch ab. Mittlere bis schwere SHT allerdings benötigen schon am Unfallort eine umfassende Erstversorgung. Die weitere Versorgung findet dann in einem spezialisierten Traumazentrum statt, wo ggf. notwendige Operationen durchgeführt werden. Wie die weitere Behandlung dann aussieht, hängt von den verbleibenden neurologischen Störungen und den potenziellen Heilungsmöglichkeiten ab.
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Die Ansprüche des Radfahrers:
- Ansprüche des Radfahrers nach dem StVG: Wird ein Radfahrer beim Betrieb eines Kfz verletzt, können ihm Ersatzansprüche aus § 7 Abs. 1 StVG gegen den Halter und aus § 18 Abs. 1 StVG gegen den Fahrer zustehen. Der KH-Versicherer haftet aus § 3 Nr. 1 PflVG. Ohne ein Verschulden nachweisen zu müssen, kann der verletzte Radfahrer bei einem Unfall nach dem 31.7.02 ein Schmerzensgeld verlangen (§ 11 StVG). Zum Merkmal “bei dem Betrieb” eines Kfz (§ 7 Abs. 1 StVG) in einem Fall ohne Berührung zwischen Radfahrer und Kfz s. BGH NJW 88, 2802.
- Haftungsausschluss: Ausgeschlossen ist die Gefährdungshaftung des Kfz-Halters nur noch im Fall höherer Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG). Zum Begriff s. BGH 22.4.04, III ZR 108/03, Abruf-Nr. 041303 = NZV 04, 395; LG Itzehoe NZV 04, 364; LG Karlsruhe SP 04, 256. Die Haftung des Nur-Fahrers aus § 18 Abs. 1 StVG entfällt bereits bei nachgewiesener Schuldlosigkeit.
- Haftungsfreistellung: Auch in Fällen ohne höhere Gewalt kann ein Kfz-Halter von der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG völlig freigestellt sein (§§ 9 StVG, 254 BGB). Normale Fahrlässigkeit des – erwachsenen – Radfahrers reicht dafür i.d.R. nicht aus.
- Sonderfall Kinder und Jugendliche: Bei (über 10 Jahre alten) Kindern und Jugendlichen kommt eine totale Haftungsfreistellung des (schuldlosen) Kfz-Halters nur in engen Grenzen in Betracht. Schon nach altem Recht musste der Sorgfaltsverstoß altersspezifisch auch subjektiv besonders vorwerfbar sein (BGH VA 04, 37, Abruf-Nr. 040237 = NJW 04, 772 – 14 j. Radfahrer), um die Betriebsgefahr völlig zurücktreten zu lassen. Ob der bisherige Verdrängungsmechanismus in Fällen seit dem 31.7.02 weiter funktioniert, ist str. (vgl. Ch. Huber, Das neue Schadensersatzrecht, § 4 Rn. 42 ff.; Pardey, DAR 04, 499, 508). Erste Entscheidungen lehnen einen Kinderbonus ab (AG Nordhorn NZV 04, 465; LG Bielefeld NZV 04, 465).
- Ansprüche des Radfahrers aus Verschuldenshaftung bei einem Unfall mit Kfz: Ob den Kfz-Halter bzw. den Fahrer zusätzlich zur StVG-Haftung (oben Punkt 1) eine Verschuldenshaftung aus § 823 BGB trifft, war in Fällen vor dem 1.8.02 wegen des Anspruchs auf Schmerzensgeld von zentraler Bedeutung. Heute ist ein Fahrerverschulden nur noch für die Haftungsquote und mit Blick auf die Haftungshöchstsummen von Bedeutung. Grobes Fehlverhalten kann sich auch auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken.
- Ansprüche des Radfahrers gegen Fußgänger und Radfahrer: Wird ein Radfahrer durch einen gleichfalls unmotorisierten Verkehrsteilnehmer geschädigt, richten sich seine Ersatzansprüche ausschließlich nach § 823 BGB, wobei StVO und StVZO als Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB in Frage kommen. Die Haftung ist vom Nachweis eines unfallursächlichen Verschuldens abhängig. Das 7- bis 10- jährige Kind ist nicht nach § 828 Abs. 2 BGB privilegiert (das Rad ist zwar ein Fahrzeug, aber kein Kfz).
- Radfahrer-Eigenhaftung: Für einen Schaden, den ein Radfahrer schuldhaft verursacht, haftet er nach § 823 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB. Ob zu 100 % oder nur zu einer Quote hängt vom Ergebnis der Haftungsabwägung ab
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